Tatara & Partners Restructuring & Insolvency Law Firm DE

Strategieberatung

Grundlage für jede Restrukturierungmaßnahmen sollte eine gründliche und umfassende Analyse der Geschäftsbereiche sein, die für die Rechtssicherheit des Kunden relevant sind.

Wir sind uns bewusst, dass es sehr schwierig ist, zu entscheiden, ob eine Restrukturierung eingeleitet oder ein Insolvenzantrag gestellt werden soll. Deshalb unterstützen wir unsere Kunden zunächst bei der Prüfung der rechtlichen Situation unter besonderer Berücksichtigung möglicher Szenarien und schlagen oft nicht standardisierte Lösungen vor.

 

Wenn der Kunde keine Einwände hat, arbeiten wir aus diesen Gründen eng zusammen, nicht nur mit der Geschäftsleitung des Kunden, sondern auch mit anderen Beratern und der internen Rechtsabteilung. Unser Ziel ist es nicht, einen In-house Lawyer -zu ersetzen, sondern den Kunden in einer Krise oder in Erwartung einer Verschlechterung seiner Situation zu unterstützen.

 

Wir wollen das Geschäft aus einer breiteren Perspektive betrachten und es sowohl global als auch im Detail betrachten, indem wir den Verwaltungsräten Lösungen, Daten und Analysen empfehlen, damit sie die bestmögliche Entscheidung treffen können.

Wir beraten auch bei der Umsetzung der skizzierten Szenarien und unterstützen unsere Kunden in jeder Phase des Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahrens.

 

Vergleichsbestätigungsverfahren

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Durchführung “des außergerichtlichen” der im Gesetz geregelten Restrukturierungsverfahren – dem Vergleichsbestätigungsverfahren, auch abgekürzt “PZU” genannt.

 

Derzeit wird das PZU vorübergehend in gewissem Umfang durch ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren ersetzt, dem wir eine eigene Registerkarte auf unserer Website gewidmet haben [Link].

 

Die PZU kann in zwei Varianten angeboten werden – mit und ohne Bekanntgabe des Tages des Vergleichs. Wir analysieren jeden einzelnen Fall sorgfältig, um die beste Vorgehensweise für das Verfahren zu empfehlen.

 

Die Vergleichsbestätigungsverfahren sind schnell und erfordern erst in der letzten Phase die Einschaltung des Gerichts, was sie auch in einer Zeit, in der die Restrukturierungsgerichte sehr stark belastet sind, effizient macht.

 

Unser Team setzt sich aus Personen zusammen, die eine Lizenz als Restrukturierungsberater besitzen, und der Gründer unserer Kanzlei – RA. Karol Tatara – besitzt den Titel eines qualifizierten Restrukturierungsberaters, was uns eine umfassende Beratung im Bereich der effizienten Durchführung von Verfahren zur Genehmigung eines Vergleichs ermöglicht.

 

Darüber hinaus ist RA Karol Tatara externer Experte im Team des Justizministers für die Novellierung des Restrukturierungsgesetzes im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2019/1023 – der sog. Richtlinie der Zweiten Chance – in die polnische Rechtsordnung.

 

RA Paweł Kuglarz leitet International Desk. Er ist Mitglied der Expertengruppe bei der Europäischen Kommission, welche an der Richtlinie für die Harmonisierung des Insolvenzrechts in Europa arbeite. Er gehörte auch zu den Experten, welche im Auftrag des Justizministers das 2016 in Kraft getretene Restrukturierungsrecht vorbereitete. Dies ermöglicht es uns, einen umfassenden und oft unkonventionellen Ansatz für alle Fragen im Zusammenhang mit gerichtlichen und außergerichtlichen Umstrukturierungen zu wählen.

 

Die PZU ist auch insofern interessant, als sie einen Teilvergleich in einer Situation einschließen kann, in der sich finanzielle Schwierigkeiten nicht auf das gesamte Unternehmen, sondern auf einen Teil davon beziehen, der mit den Beziehungen zu bestimmten Gläubigern zusammenhängt.

 

Beschleunigtes Vergleichsverfahren

 

Im Rahmen der verfügbaren Restrukturierungsverfahren beraten wir auch bei der Durchführung von beschleunigten Vergleichsverfahren.

Das beschleunigte Vergleichsverfahren soll ein relativ schnelles, aber gerichtliches Verfahren sein, um ein Vergleich mit den Gläubigern abzuschliessen.

Bei diesem Verfahren ist es auch möglich, die Vorteile des Teilvergleichs zu nutzen.

 

 Teilvergleich

Beziehen sich die finanziellen Probleme nicht auf das gesamte Spektrum der Verbindlichkeiten, sondern auf die Beziehungen zu einigen, aber in der Regel wichtigen Gläubigern, so können nach dem Restrukturierungsgesetz nur diese Gläubiger in den Vergleich einbezogen werden.

 

Die Lösung in einer solchen Situation ist ein Teilvergleich, der ausgewählte Gläubiger betreffen kann, und es ist nicht notwendig, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen, insbesondere nicht mit kleinen Gläubigern oder Lieferanten/Auftragnehmern, von denen es viele geben kann.

 

Außerdem ist es im Rahmen eines Teilvergleichs unseres Erachtens zulässig, die Gläubiger in Gruppen aufzuteilen, was das Zustandekommen einer Einigung weiter erleichtert. Fairerweise sollten wir jedoch hinzufügen, dass nicht alle Gerichte diese Ansicht teilen, obwohl wir für solche Fälle sogar Alternativen entwickelt haben, die in ihrer Wirksamkeit sehr ähnlich sind.

 

Interessant ist auch, dass es möglich ist, einen Vergleich auf gesicherte Gläubiger auszudehnen, auch ohne deren Zustimmung, wenn entsprechend günstige Vergleichsbedingungen vorgeschlagen werden.

 

Aufgrund unserer Erfahrung mit Verfahren, in denen wir zu einem Teilvergleich geraten haben, können wir verantwortungsbewusst behaupten, dass diese Lösung ein sehr interessantes Mittel für Probleme ist, die beispielsweise mit den größten Gläubigern zusammenhängen.

 

Vergleichsverfahren

Die Kanzlei hat auch Erfahrung in der Beratung im Rahmen von Vergleichsverfahren, wobei die gerichtliche Überprüfung des Forderungsverzeichnisses durch Zulassung von Widersprüchen in solchen Verfahren hervorzuheben ist.

 

Das Vergleichsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in dem eine Einigung erzielt werden kann, wenn der Anteil der strittigen Forderungen 15 % übersteigt.

 

Selbst wenn wir mit einer großen Gruppe von Gläubigern in einen Rechtsstreit verwickelt sind, ist es also möglich, eine Vereinbarung im Wege eines Vergleichs zu schließen.

 

Sanierungsverfahren

Das am weitesten reichende Restrukturierungsverfahren ist das Sanierungsverfahren. Ihre Eröffnung ist grundsätzlich mit dem Verlust der Eigenverwaltung des Schuldners und der Einsetzung eines Verwalters, nicht nur eines gerichtlichen Betreuers, verbunden.

 

Das Sanierungsverfahren ist das Verfahren, das am stärksten in die Rechte und Pflichten des Schuldners eingreift. Im Rahmen dieses Verfahrens kann man tiefgreifende Beschäftigungsumstrukturierungen vornehmen und von den nicht profitablen Verträgen zurücktreten.

 

Auch der Gläubigerschutz ist im Sanierungsverfahren am weitesten gefasst, und bei besonders komplexen Restrukturierungen hat der Gesetzgeber auch die Anfechtung von Rechtshandlungen vorgesehen – eine Lösung, die bei betrügerischen Vermögensveräußerungen sinnvoll ist.

 

Insolvenzverfahren

Wir sorgen für die rechtliche Absicherung der Geschäftsführung und beraten in Situationen, in denen die Restrukturierung aus verschiedenen Gründen scheitert, bei der Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags sowie später während des gesamten Insolvenzverfahrens, auch in nebensächlichen Fällen und Prozessen – wie z.B. im Zusammenhang mit einer Paulianischen Anfechtungsklage.

 

Unsere Erfahrung umfasst auch Anträge auf vorbereitete Liquidation (Pre-Pack), über die Sie auf einer separaten Registerkarte mehr lesen können: [Link].

 

Wir beraten auch bei der Analyse der Insolvenzgründe und arbeiten bei der wirtschaftlichen Bewertung mit erfahrenen Experten zusammen, um eine ganzheitliche Betrachtung von Insolvenzfragen zu ermöglichen.

 

Vergleich im Insolvenzverfahren

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist auch nach der am 01.01.2016 in Kraft getretenen Änderung ein Vergleich im Insolvenzverfahren möglich.

 

Dies ist eine Lösung für diejenigen Schuldner, die noch eine Perspektive und die Möglichkeit haben, sich mit ihren Gläubigern zu einigen. Vergleich im Insolvenzverfahren kann ein hervorragendes Instrument sein, um das Unternehmen des Schuldners zu erhalten und seine organisatorische Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt wiederherzustellen.

 

Liquidationsvergleich

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist es auch möglich, einen Liquidationsvergleich abzuschließen, der die Löschung eines Unternehmens aus dem nationalen Gerichtsregister und die Beendigung seiner rechtlichen Existenz beinhaltet.

 

Wir verfügen über einzigartige Erfahrungen in diesem Bereich, die bestätigen, dass ein solcher Vergleich eine ausreichende Grundlage für die Löschung eines Unternehmens aus dem Unternehmerregister darstellt, ohne zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

 

Verbraucherinsolvenz

Obwohl die überwiegende Mehrheit unserer Mandanten Unternehmer und Wirtschaftssubjekte sind, beraten wir in besonderen Situationen auch in der Insolvenz von natürlichen Personen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, d.h. in der sogenannten Verbraucherinsolvenz – insbesondere in Verfahren, die ehemalige Unternehmer oder Vorstandsmitglieder betreffen.

 

Karol Tatara war als externer Sachverständiger an der Arbeit des Teams des Justizministeriums zur Änderung des Insolvenzgesetzes beteiligt, auch im Bereich des Verbraucherinsolvenz.

 

Die derzeitige Komplexität der Vorschriften und ihre Vielschichtigkeit lassen uns davon ausgehen, dass die Frage der Stellung eines Konkursantrags in der frühesten Phase des Verfahrens sehr sorgfältig geprüft werden muss, und in dieser Hinsicht bieten wir unsere Analysen zusammen mit Empfehlungen für geeignete rechtliche Schritte an.

 

Beratung für Mitglieder von Leitungsgremien

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung und Erstellung und Umsetzung von Prozessstrategien in Fällen der individuellen Haftung von Organmitgliedern – insbesondere von Vorstandsmitgliedern aufgrund von Klagen nach § 299 HGB oder § 21 Abs. 3 Insolvenzgesetz, in Strafverfahren nach § 586 AktG sowie in Verfahren zur Übertragung der Steuer- oder Beitragspflicht nach § 116 AO.

 

Wir übernehmen auch die Verteidigung und Vertretung in Stigmatisierungsverfahren, d.h. in Verfahren zum Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit auf der Grundlage von Artikel 373 des Insolvenzgesetzes.

 

Unsere umfassende Erfahrung in den oben genannten Fällen ermöglicht es uns, auch untypische und selten angewandte Lösungen zu entwickeln, die eine wirksame Antwort auf neu auftretende rechtliche Risiken darstellen.

 

Zu unserem Team gehören auch erfahrene Anwälte, die sich mit den strafrechtlichen Aspekten der Managerhaftung befassen und über die Notwendigkeit der Einleitung eines solchen Verfahrens von Seiten der Gläubiger oder als Bevollmächtiger für außergerichtliche Organe des Restrukturierungsverfahrens beraten.

 

Beratung von Gläubigern

Die Mandanten der Kanzlei sind hauptsächlich Schuldner oder deren Vorstände, aber wir bieten auch eine breite Palette von Dienstleistungen für Gläubiger an, deren Geschäftspartner sich in einer Insolvenzsituation befinden oder bereits Insolvenz angemeldet oder eine Restrukturierung eingeleitet haben.

 

Insbesondere sorgen wir für die sachgerechte und effektive Verwendung aller den Gläubigern zur Verfügung stehenden Rechtsmittel – wie z.B. Rechtsbehelfe im Verlauf des Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahrens, Tätigkeit im Gläubigerausschuss, Abfassung von Anträgen und Vertretung in Verfahren zum die Aussonderung eines Gegenstands aus der Insolvenzmasse, Widersprüche gegen Aufteilungspläne.

 

Falls erforderlich, vertreten wir auch Gläubiger in Verfahren zum Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit oder in Verfahren nach Artikel 299 des Handelsgesetzbuchs.

 

 

Law Office has offices in Warsaw and Krakow.

 

Contact data:

E-mail: kancelaria@tatara.com.pl

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T: +48 22 654 66 32
 

Paweł Kuglarz ist Rechtsanwalt, Leiter der Österreichischen Rechtsschule an der Universität Krakau und leitet International Desk in der Insolvenzkanzlei Tatara & Partners.  Er vertritt Polen im Council von Insol Europe und in European Insolvency Practitioners Assotiation (EIP). Pawel Kuglarz ist Mitglied des Expertengruppe der Europäischen Kommission, welche die Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts vorbereitet. Er war Partner bei internationalen Anwaltskanzleien u.a. Taylor Wessing, Beiten Burkhardt und Direktor der Deutschen Rechtsschule an der Universität Krakau. Er war Mitglied der Teams, welche das neue polnische Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, welches Prepack und vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren 2016 einführte. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht und Immobilienrecht u.a. Hypothek in der Insolvenz und Zwangsvollstreckung in: Gesetz über Grundbücher und Hypotheken. Kommentar/ C.H.Beck 2021, 5 Auflage Verbraucherinsolvenz. Kommentar. 3 Aufl. C.H. Beck, 2020. Insolvenz des Bauträgers. Kommentar 2012.

Paweł Kuglarz engagiert sich für die Deutsch-Polnische Zusammenarbeit, er ist Vorsitzender des Stiftungsrates Deutsch-Polnische Versöhnung in Warschau und Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft  (EVZ) in Berlin

Paweł Kuglarz – radca prawny

Please find attached our report on the first year of functioning of simplified restructuring proceedings in Poland

Please find attached our report on simplified restructuring after Q1 2021